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Leistungen

Pflegehilfsmittel für die Pflege zu Hause

Wer zu Hause pflegt oder gepflegt wird, braucht Hilfsmittel, die im Alltag unterstützen. Wir beraten pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu Pflegebetten, Liftern, Lagerungshilfen und weiteren Pflegehilfsmitteln.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, schauen uns die Wohnsituation an, liefern die Hilfsmittel und weisen Sie und Ihre Angehörigen ein.

Helles Schlafzimmer mit höhenverstellbarem Pflegebett aus Holz, Nachttisch und Fenster mit HerbstlichtKI-generiert

Das bieten wir Ihnen

Pflegebetten

Höhenverstellbare Pflegebetten für das Schlafzimmer zu Hause. Wir beraten zu Ausstattung und Aufstellung und liefern an die Wohnung.

Lifter

Hilfsmittel, die das Umsetzen und Aufstehen erleichtern, für pflegende Angehörige und für Pflegebedürftige.

Lagerungs- und Weichlagerungssysteme

Hilfen zur Positionierung und zur Druckentlastung im Bett und im Sitzen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Der Zuschuss der Pflegekasse ist unten erklärt.

Teile dieser Leistung erbringen wir gemeinsam mit Kooperationspartnern.

Zuschuss der Pflegekasse für Verbrauchshilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat (Stand Oktober 2026). Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und die Pflege im häuslichen Umfeld. Die Versorgung mit Verbrauchshilfsmitteln erfolgt über unsere Kooperationspartner.

Häufige Fragen

Wer bezahlt Pflegehilfsmittel?

Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kosten für Pflegehilfsmittel. Welche Leistung im Einzelfall möglich ist, klärt Ihre Pflegekasse. Wir erklären Ihnen gern, welche Unterlagen Sie brauchen.

Liefern Sie das Pflegebett auch nach Hause?

Ja. Wir liefern Hilfsmittel an Ihre Wohnung und weisen Sie und Ihre Angehörigen vor Ort ein.

Wie hoch ist die Pauschale für Verbrauchshilfsmittel?

Die Pflegekasse übernimmt Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro im Monat (Stand Oktober 2026, § 40 SGB XI).

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Mobilitätshilfen

Rollatoren, Rollstühle, Elektromobile, Gehhilfen und Unterarmgehstützen.

Badhilfen

Duschhocker, Haltegriffe, Toilettensitzerhöhungen, Badewannenlifter und Sitzbretter.

Service: Hausbesuche und Reparaturen

So kommen wir zu Ihnen und halten Ihre Hilfsmittel in Schuss.

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